Müssen auch kleinere Firmen fit für das EU Datenschutzgesetz sein?
Betrifft die EU-Datenschutzgrundverordnung auch kleine Unternehmen? Wird erst alles ab 250 Mitarbeiter schlagend? NEIN Brauche ich wirklich das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ ? JA Na gut, ich werf meinen Computer raus und schreibe alles auf Karteikärtchen – hilft das? NEIN Haben dann Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter Rechte gegen mein Unternehmen? JA Kann ich das nicht auf Dienstleister (Auftragsverarbeiter) abwälzen? NEIN – Auswahlverschulden Die Strafen zahl ich doch aus der Portokassa Nein, nicht