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Bild: Braille-Tastatur

Wenn Sie als Firma, Organisation, staatliche Stelle oder Verein einen Webauftritt planen sollte dieser barrierefrei gestaltet sein. Dies bedeutet dass Meschen mit Behinderung die Seite genau so gut konsumieren können. Ebenso sollte die Website gleich anzusehen sein egal über welches Betriebssystem oder Web-Browser. In Österreich beruft sich die Barrierfreiheit im Web auf das Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 7) Gut, aber wie merke ich, ob eine Seite barrierefrei ist? Auf jeden fall muss