EU Datenschutz Grundverordnung

Die Datenschutzerklärung auf Websites - DSGVO Schritt 3

Wozu gibt es bez Websites eine Datenschutzerklärung? Jeder Websitebetreiber muss seine Besucher über Vorgänge aufklären, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet oder weitergegeben werden. Das ist bei modernen Websites schon eine Sache des technischen Aufbaues, von AntiSPAM, Google-Analytics bis Social Media Schalter (für z.B. Xing und Facebook). Ebenso Newsletterangebote oder Kommentare müssen jetzt genau angegeben werden. Hier ein paar Beispiele: Dies sollte in verständlicher Sprache passieren, leicht auffindbar sein (z.B. Impressum

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - DSGVO Schritt 2

In letzter Zeit werden wir von Informationen über das EU Datenschutzgesetz (DSGVO Datenschutzgrundverordnung) überschwemmt, das bewirkt oft bei vielen Unternehmen eine Art Vogel Strauß Politik: Wo soll ich anfangen? Einfach „nichts machen“ und „aussitzen“ ? Nein, zumindestens ein Konzept und ein paar wichtige Punkte sollte jeder haben: Schritt 1: Wie sieht es mit der Strukturierung meiner Daten und meiner Datensicherheit aus und ist die dokomentiert? Am besten in Form eines

Zum Datenschutz in 3 Schritten - Schritt 1: Datensicherheitskonzept

Eine sehr ausführliche Zusammenstellung zum Thema „Datenschutz neu“ ist auf der WKO-Seite zu finden. Alles sehr ausführlich, deshalb werde ich in der nächsten Zeit 3 einfache Schritte zeigen, mit der Sie das Thema in Ihrem Betrieb angehen können: Schritt 1: Vorüberlegungen und Strukturierung Ihrer Daten: Wo liegen Ihre personenbezogenen Daten? Speichern Sie zentral. Kronkret also Mails, Rechnungen, Anbote, Kundenlisten, Adressdaten. Sind sie zentral gespeichert, z.B. auf einem Small Business-Server oder

DSG für Österreich als Erweiterung zur DSGV - interessant für Unternehmen und Behörden

So, das österreichische Anpassungsgesetz betreffend Datenschutz welches gemeinsam mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25.05.2018 wirksam sein wird ist auch durch ( 27.06.2017 ) und somit in Kombination mit der DSGVO zu sehen… Spätestens jetzt wird es Zeit spätestens jetzt aktiv zu werden. Ich berate Sie gerne, wie Sie Ihr Unternehmen fit für das neue Datenschutzgesetz ( DSGVO ) machen… Hier finden Sie den Download-PDF von Paramant.gv.AT DSG-Österreich, Weiter Link DSG, Link

Datenschutz DE – Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages online verfügbar

Jetzt ist es in Deutschland ernst geworden, DSAnpUG-EU (inkl. BDSG-neu) – Beschlussempfehlung des Innenausschusses des deutschen Bundestages ist online verfügbar… Wie ich ja schon berichtet habe, wird das Datenschutzgesetz aus 2 Teilen, einer Grundverordnung für die EU und aus einem nationalen Teil (Datenschutzgestz – in DE BDSG) bestehen… Es lohnt sich also ein Blick über die Grenze, bis das DSG in Österreich demnächst publik wird… Links: DSGV-Expert Und ganz fein

Grundsätzliches DSG

Das derzeit gültige DSG 2000 ( Datenschutzgesetz ) mit noch kleinen Verwaltungsstrafen (max 25.000 Euro) wird abgelöst durch ein neues EU weites Datenschutzgesetz DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Als zweites gibt es aber auch noch ein regionales DSG (Datenschutzgesetz), dies ermöglichen Öffnungsklauseln für länderspezifische Anpassungten. Der Entwurf dieses österreichischen Datenschutzgesetz wird demnächst vorgestellt. Empfindlich erhöht hat sich der Strafrahmen: Verletzung der Pflichten von Verantwortlichen: Strafrahmen bis 10 Mio € 2% des Jahresumsatzes (Weltweit)

Müssen auch kleinere Firmen fit für das EU Datenschutzgesetz sein?

Betrifft die EU-Datenschutzgrundverordnung auch kleine Unternehmen? Wird erst alles ab 250 Mitarbeiter schlagend? NEIN Brauche ich wirklich das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ ? JA Na gut, ich werf meinen Computer raus und schreibe alles auf Karteikärtchen – hilft das? NEIN Haben dann Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter Rechte gegen mein Unternehmen? JA Kann ich das nicht auf Dienstleister (Auftragsverarbeiter) abwälzen? NEIN – Auswahlverschulden Die Strafen zahl ich doch aus der Portokassa Nein, nicht

IOT im Kinderspielzeug - braucht das die Ipad-Generation?

Das iot (internet of things) heute „echt sein muss“ obwohl der wirkliche Vorteil überschaubar ist, damit muss man sich wohl abfinden. Die Grenze ist wohl wirklich Kinderspielzeug, wo schlecht abgesicherte WAV-Aufnahmedateien aktuell bei „Cloud Pets Teddybären“ aus einer leaken Mongo-DB öffentlich gemacht wurden ( wie Sicherheitsforscher Troy Hunt berichtet) 2 Millionen Sprachaufnahmen von Eltern und Kindern waren frei im Netz abrufbar… Wenn Sie sich erinnern war so eine Sache auch