Die Datenschutzerklärung auf Websites – DSGVO Schritt 3

Die Datenschutzerklärung auf Websites - DSGVO Schritt 3

Wozu gibt es bez Websites eine Datenschutzerklärung?

Jeder Websitebetreiber muss seine Besucher über Vorgänge aufklären, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet oder weitergegeben werden. Das ist bei modernen Websites schon eine Sache des technischen Aufbaues, von AntiSPAM, Google-Analytics bis Social Media Schalter (für z.B. Xing und Facebook). Ebenso Newsletterangebote oder Kommentare müssen jetzt genau angegeben werden.

Hier ein paar Beispiele:

Dies sollte in verständlicher Sprache passieren, leicht auffindbar sein (z.B. Impressum oder Footer) und bis spätestens 25.Mai 2018 auf jeder Website sein… na das wird nie klappen… wie sagte schon Qualtinger: „Gegen mei Ignoranz gibt’s ka Medizin…“

Vogel Straß Politik ist hier aber nicht angebracht, denn man möchte sich ja von z.B. einem wenig wohlgesonnen Konkurrenten nicht so einfach klagen lassen…

Somit: Webmaster kontaktieren, welche Plugins alle verwendet werden, welche davon vom Datenschutz her relevant sind und Datenschutzerklärung auf die Website stellen.

In eigener Sache: Wegen der Vorbildwirkung: Hier kommen Sie zu unserer Datenschutzerklärung lt. DSGVO/DSG.

 

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